Heute haben die Experten der Mitgliedstaaten auf ihrer Sitzung im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen Vorschlag der Kommission zur Beschränkung der Verwendung von Fipronil gebilligt, einem Insektizid, bei dem kürzlich nachgewiesen wurde, dass es die Honigbienenpopulation in Europa akut gefährdet. Dieser Vorschlag folgt einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)vom 27. Mai 2013, in der festgestellt wird, dass Saatgut, das mit Fipronil enthaltenden Pestiziden behandelt wurde, für die Honigbienenpopulation in Europa ein akutes Risiko darstellt.
Dazu Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit: „Als vor ein paar Wochen die Verwendung von Neonicotinoiden eingeschränkt wurde, habe ich mich verpflichtet, mein Möglichstes zu tun, um die Honigbienenpopulation in Europa zu schützen. Mit der heute erzielten Einigung mit den Mitgliedstaaten komme ich dieser Verpflichtung nach. Sie ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der Gesamtstrategie der Kommission zur Bekämpfung des Bienensterbens in Europa.“
Bei der Abstimmung im Ständigen Ausschuss befürworteten 23 Mitgliedstaaten die vorgeschlagene Beschränkung, 2 Mitgliedstaaten stimmten dagegen und 3 enthielten sich.
Die Maßnahmen
– Beschränkung der Feldfrüchte, deren Saatgut mit Fipronil behandelt werden darf;
– Zulassungen dürfen erteilt werden für die Behandlung von Saatgut, das nur in Gewächshäusern ausgesät wird. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für Porree/Lauch, Schalotten, Zwiebeln und Kohlgemüse (z. B. Rosenkohl, Blumenkohl oder Broccoli), die weiterhin im Freiland gesät werden dürfen, da sie vor der Blüte geerntet werden;
– die Behandlung von Mais- und Sonnenblumensaatgut ist nicht mehr zulässig;
– Überprüfung der Beschränkungen innerhalb von 2 Jahren durch die Kommission.
Weitere Schritte
Die Kommission muss diese Regelung in den kommenden Wochen annehmen. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und die Beschränkungen gelten dann ab dem 31. Dezember 2013. Bereits behandeltes Saatgut darf bis zum 28. Februar 2014 ausgesät werden. Die nationalen Behörden müssen sicherstellen, dass die Beschränkungen ordnungsgemäß angewandt werden.
Hintergrund
Diese jüngste EU-weite Beschränkung schließt sich an einen kürzlich verabschiedeten Beschluss der Kommission zur Beschränkung der Verwendung dreier Pestizide aus der Gruppe der Neonicotinoide an, der am 1. Dezember 2013 in Kraft treten wird, sowie an einen Leitfaden der EFSA vom 12. Juli 2013 über die Bewertung der von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken für Bienen.
http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/3293.htm.
Die heute gebilligte Maßnahme ist Bestandteil der Gesamtstrategie der Kommission1 zur Bekämpfung des Bienensterbens in Europa. Seit der Veröffentlichung der Bienengesundheitsstrategie der Kommission im Jahr 2010 wurden mehrere Maßnahmen getroffen bzw. auf den Weg gebracht. Dazu zählen: Benennung eines EU-Referenzlabors zur Bienengesundheit; die verstärkte EU-Kofinanzierung nationaler Apikulturprogramme, die Kofinanzierung der Durchführung von Überwachungsstudien in 17 freiwillig teilnehmenden Mitgliedstaaten (3,3 Mio. EUR wurden 2012 zugewiesen) und EU-Forschungsprogramme, wie BeeDoc und STEP, die die vielfältigen Aspekte betrachten, welche in Europa mit dem Bienensterben in Zusammenhang stehen.
Es wurde festgestellt, dass Pestizide zu den Faktoren gehören, die für den Rückgang der Bienenzahl verantwortlich sein können. Zu diesen Faktoren zählen auch Parasiten, andere Krankheitserreger, das Fehlen von Tierarzneimitteln oder manchmal deren Missbrauch, Imkereiverfahren und Umweltfaktoren, wie Mangel an Lebensraum und Nahrung sowie der Klimawandel.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/bees/index_de.htm.
1 :Mitteilung der Kommission zur Gesundheit der Honigbienen KOM(2010) 714 endgültig.
Quelle
European Food Safety Authority (EFSA)
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-708_de.htm
Autoren
Frédéric Vincent (+32 229-87166)
Aikaterini Apostola (+32 229-87624)