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Inlandsabsatz und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen
Absatz an Pflanzenschutzmitteln und -wirkstoffen in der Bundesrepublik Deutschland Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich die Mengen der Pflanzenschutzmittel und der darin enthaltenen Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Auch Pflanzenschutzmittel aus Weiterlesen…