Die Pflanzenschutz-Verordnung der EU schreibt ausdrücklich eine Prüfung auf mögliche Giftigkeit von Ackergiften vor, sie soll ein »hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier« garantieren. Aber: Es gibt eine Hintertür in der Verordnung, den Artikel 17. Wenn die Behörden zu lange mit der Bearbeitung brauchen, kann der »Ablauf der Genehmigung eines Pflanzenschutzmittels« einfach »hinausgeschoben« werden. Eine solche Zulassung nach Artikel 17 hat dann zur Folge, dass ein Wirkstoff eingesetzt werden darf, obwohl er nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft abschließend geprüft worden ist. Das bedeutet, dass Giftstoffe auf die Äcker kommen, deren letzte Überprüfung viele Jahre zurückliegen kann. Neue Erkenntnisse werden bei solchen Verlängerungen nicht berücksichtigt.

Diese sogenannten „technischen Verlängerungen“ ohne erneute Prüfung wird in der Europäischen Union aktuell für 112 Pestizide erteilt, deren Zulassung nur aufgrund langsamer Behördenarbeit verlängert wurde. Diese 112 technisch zugelassenen Stoffe machen insgesamt 23 Prozent aller Zulassungen aus, also fast ein Viertel.

Martin Häusling, Bündnis 90/ Die Grünen, Agrarausschuss EU-Parlament: „Das ist ein Skandal, der jetzt endlich mal ans Licht der Öffentlichkeit gehört, denn Zufälle in dieser Größenordnung kann es nicht geben. Jeder fünfte Stoff kann kein Zufall sein, sondern das hat System.“

Eines der langsamsten Zulassungsverfahren der EU hat Deutschland. Für eines der Standard-Zulassungsverfahren brauchte Deutschland statt der maximal erlaubten 120 Tage eine durchschnittliche Zeit von 757 Tagen.

Quelle

ARD Monitor

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/pestizide-106.html

Autoren
Elke Brandstätter, Stephan Stuchlik

Kategorien: Medienbeiträge