Absatz an Pflanzenschutzmitteln und -wirkstoffen in der Bundesrepublik Deutschland

Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich die Mengen der Pflanzenschutzmittel und der darin enthaltenen Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Auch Pflanzenschutzmittel aus dem Parallelhandel sind meldepflichtig.

Das BVL erstellt aus den zusammengefassten Ergebnissen der Meldungen Berichte, die unten aufgeführt sind. Dort sind auch die Absatzmengen der individuellen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe seit 1987 in einer separaten Tabelle verfügbar. Es handelt sich um Verkaufszahlen und nicht um Angaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die gemeldeten Daten beziehen sich auf den Beginn der Handelskette, das heißt auf die Waren, die der Zulassungsinhaber an Mitvertreiber und (Groß-) Händler abgibt. Daten zur Abgabemenge an Endabnehmer oder zur regionalen Verteilung der Absatzmenge auf einzelne Bundesländer bzw. Regionen liegen nicht vor.

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