Hamburg, 25.11.2021 – Licht und Schatten liegen dicht beieinander beim gestern vorgestellten Koalitionsvertrag der zukünftigen Ampelkoalition, so das vorläufige Fazit des Pestizid Aktions-Netzwerks.

Zu den starken Elementen des Koalitionsplans zählen das visionäre Ziel, die Ökolandbau-Fläche bis 2030 auf 30 Prozent auszuweiten, die Problematik hormonschädlicher Chemikalien ernst zu nehmen und einen schon lange geforderten EDC-Aktionsplan einzuführen sowie die Belastung von Gewässern mit Arzneimitteln besser zu berücksichtigen, und u.a. Umweltqualitätsnormen für Arzneimittelwirkstoffe im Wasserrecht zu verankern und auch die Transparenz über den Zustand von Gewässern zu verbessern. Zudem begrüßen wir, das klare Bekenntnis zu einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Landwirtschaft, in der die Bäuerinnen und Bauern ökonomisch tragfähig wirtschaften können und die der Umwelt, den Tieren und dem Klima gerecht wird.

Enttäuschend jedoch ist die äußerst schwache Aussage des Vertrags, hinsichtlich einer angestrebten „deutlichen Verringerung“ von Pestiziden, die – abgesehen davon, dass eine Ausweitung des Ökolandbaus hierzu im positiven Sinne beiträgt – ohne Konkretisierung bleibt. Und nicht nur das. Dass hier auch noch das „notwendige Maß“ des Pestizideinsatzes bemüht wird, ist unverständlich. Bereits 2012 hat PAN mit anderen NGOs kritisiert, dass das notwendige Maß, welches rückwirkend bestimmt wird (!), nicht geeignet ist, um einen wirkungsvollen Beitrag zur Reduzierung der pestizidbedingten Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu leisten. Wünschenswert wäre hier gewesen, die „deutliche Reduktion“ zu konkretisieren und überprüfbar zu machen. Auch das Fehlen eines Bekenntnisses zur Überprüfung ökonomischer Lenkungsinstrumente wie das einer Pestizidabgabe, lässt die Frage offen, wie ernsthaft es der – zugegebenermaßen sehr heterogenen – Koalition mit der „deutlichen Verringerung“ des Pestizid-Einsatzes ist.

Erfreulich ist, dass analog zu gerade beschlossenen Einschränkungen für bestimmte Pestizidanwendungen in Naturschutzgebieten auch Regeln für die Trinkwasserschutzgebiete gefunden werden sollen und Landwirtinnen und Landwirten einen Erschwernisausgleich in diesen Schutzgebieten bekommen sollen. Gut ist auch, dass die zukünftige Koalition Verantwortung übernehmen, und von rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen will, den Export von bestimmten Pestiziden zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind. Bleibt zu hoffen, dass die Koalitionär*innen die Textformulierung nicht dazu nutzen, sich ihrer entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Verantwortung zu entziehen, den Export aller in der EU aus Gesundheits- oder Umwelt-Gründen verbotenen Pestizide gesetzlich zu untersagen.

PAN Germany wird sich vertieft mit dem Koalitionsvertrag befassen und ggf. dieses erste Fazit erweitern.

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