Was Bootsbesitzer jetzt beachten müssen
Ab dem 1. Februar 2017 gilt das EU-weite Verbot für das stark umweltgefährliche Cybutryn. Der Biozid-Wirkstoff wurde bislang als Bewuchsschutz an Schiffsrümpfen, auch im Sportbootbereich, eingesetzt. Die Umweltschutzorganisation Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) begrüßt das Verbot durch die EU-Kommission und appeliert an Bootsbesitzer cybutrynbehandelte Boote jetzt umzurüsten.
Schiffs- und Bootseigner und Werften müssen jetzt einiges beachten, denn die Aufbrauchfrist für Cybutryn von einem Jahr endete zum 31. Januar 2017. Ab sofort sind die Vermarktung und die Verwendung von Antifoulinganstrichen mit Cybutryn, auch bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol® oder s-triazin untersagt. Restmengen von solchen Antifouling-Produkten müssen fachgerecht entsorgt werden. Das Umweltbundesamt rät zur Abgabe bei Problemstoffsammelstellen. Der Verkauf neuer Boote, die mit Cybutryn beschichtet sind, wird mit dem Stichtag 2. März 2017 verboten.
Allerdings kann, wer ein bereits mit Cybutryn behandeltes Boot besitzt, auch weiterhin europäische Gewässer befahren. „Wir erwarten deshalb für weitere Jahre erhebliche Cybutryn-Belastungen der Meeresumwelt und der Binnengewässer. Für den Umweltschutz ist das Verbot somit erst ein Teilerfolg. Es wäre wünschenswert, wenn betroffene Bootsbesitzer sich schnell entscheiden würden, umzurüsten und zumindest in Süßwasserrevieren gänzlich auf biozidhaltige Antifoulinganstriche zu verzichten“, so die PAN-Biozidexpertin Susanne Smolka. PAN Germany empfiehlt zudem die Einführung eines Antifouling-Passes für jedes Boot, um die Transparenz für Käufer von gebrauchten Booten und für Kontrollstellen zu verbessern.
Cybutryn hemmt die Photosynthese von Pflanzen und Algen. Antifoulinganstriche können generell nur den Bewuchs an Schiffen und Booten hemmen, wenn die bioziden Wirkstoffe in das umgebende Wasser freigesetzt werden. Gewässeruntersuchungen unter anderem von Sportboothäfen in Deutschland belegen häufige Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen durch den Wirkstoff Cybutryn. PAN Germany plädiert deshalb für ein Umdenken bei den Sportbootsbesitzern und informiert auf seiner Website www.pan-germany.org über biozidfreie Alternativen. Besonders im Süßwasser auf Seen und Flüssen können Bootsrümpfe mit biozidfreien Beschichtungen wirksam bewuchsfrei gehalten werden.
Quelle
PAN Germany
http://www.pan-germany.org/download/presse/PI_Cybutrynverbot_170201_Final.pdf
Autor
Susanne Smolka