Gute Nachrichten: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat seinen Freifahrtschein für den Versuchsanbau von gentechnisch verändertem, herbizid-resistentem Raps der US-amerikanischen Firma Cibus zurückgenommen.

Das BVL hatte 2015 der Firma Cibus erlaubt, den Raps freizusetzen, ohne diesen gemäß dem Gentechnikrecht zu prüfen und zu kennzeichnen. Die genmanipulierten Rapspflanzen, die gegen zwei verschiedene Unkrautvernichter resistent sind, hätten sich dann unbemerkt in der Umwelt ausbreiten und damit die Gentechnikfreiheit in Deutschland gefährden können.

Das Erbgut des Cibus-Raps wurde mit einer neuen Methode (der Oligonukleotid-gesteuerten-Mutagense) manipuliert, die vom BVL zunächst nicht als Gentechnik eingestuft wurde. In Deutschland haben eine konventionelle Ölmühle, ein biologischer Saatgutzüchter und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen die geplante Freisetzung eine Klage eingereicht, die ferner vom Umweltinstitut München unterstützt wurde. Mit Erfolg.

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