Inlandsabsatz und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen

Absatz an Pflanzenschutzmitteln und -wirkstoffen in der Bundesrepublik Deutschland Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich die Mengen der Pflanzenschutzmittel und der darin enthaltenen Wirkstoffe zu melden, Weiterlesen