Heute, am 2. März 2016, erstatten sechs Umweltorganisationen aus fünf europäischen Ländern – Global 2000, Natur et Progrès Belgique, Générations Futures, PAN UK, PAN Europe und Wemove.EU – Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen im Genehmigungsprozess von Glyphosat wegen deren Leugnung der krebserregenden Wirkung des Wirkstoffs.

Im März 2015 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein. Das Europäische Pestizidrecht (EU Verordnung 1107/2009) schließt die Zulassung von nachweislich krebserregenden Wirkstoffen aus. Doch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), in seiner Rolle als Berichterstatter für die EU-weite Wiedergenehmigung von Glyphosat, und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), haben den Wirkstoff als „nicht krebserregend“ bewertet und stimmen somit einer erneuten Zulassung von Glyphosat zu.

PAN Germany hat mehrfach auf die fehlerhafte Bewertung durch die Behörden hingewiesen und sich gegen eine Wiedergenehmigung von Glyphosat ausgesprochen (http://www.pan-germany.org/deu/~news-1376.html).

Am kommenden Montag, den 7.3.16, wird sich der zuständige Ausschuss (Standing Committee on Plant Animal Food and Feed) über eine Wiedergenehmigung für 15 Jahre befassen und alles deutet darauf hin, dass die Mitgliedstaaten trotz der Erkenntnisse des IARC, der Kritik zahlreicher Wissenschaftler und der begründeten Bedenken vieler BürgerInnen, sich mehrheitlich dafür aussprechen werden.

Weitere Informationen zu der Anzeige und den Hintergründen finden Sie in den Presseinformationen von PAN Europe (englisch) und Global 2000 (deutsch)

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